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Nachbar muss Kinder-Spielturm im Garten dulden...Nachbar muss Kinder-Spielturm im Garten dulden...

...so entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt am 10.05.2008 (in den Medien veröffentlicht 13.05.08) und wies damit die Klage eines Mannes zurück, der sich durch einen Kinder-Spielturm im Garten des Nachbarn belästigt fühlte.

Der Fall: Ein Vater hatte für seine Kinder im Garten einen Spiel- und Kletterturm mit ca. 3,50 qm Grundfläche und einer Endhöhe von ca. 3,50 mtr. errichtet. Der Abstand zur Grenze des Nachbargrundstückes betrug etwa 1,50 mtr. Dem Nachbarn reichte dies nicht aus und er bemängelte, dass man vom Spielturm seinen Garten einsehen können und im Übrigen fand er den Lärm der spielenden Kinder unzumutbar.

Das Gericht sah den Fall allerdings anders und wies die Klage zurück. Die Richter erklärten, die geltenden Abstandsregeln gelten nur für Gebäude oder gebäudeähnliche Anlagen, nicht aber für einen Kinderspielturm. "Lärm" spielender Kinder in Wohngebieten sei üblich und ist so hinzunhmen. AZ: 4 K 25/08.NW - gegen das Urteil war Berufung möglich.


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